Die Entgeltumwandlungsvereinbarung

Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung ist ein Zusatzformular zum Versicherungsantrag, wenn die betriebliche Altersversorgung über einen Versicherer durchgeführt wird.

Sie sollte unbedingt von einem (Fach-) Anwalt für Arbeitsrecht erstellt werden, da eine Entgeltumwandlungsvereinbarung arbeitsrechtliche Vereinbarungen beinhaltet.

Inhalte einer Entgeltumwandlungsvereinbarung sind:

  • Die Aufteilung des Zahlbeitrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Die Zusageform der Versorgung
  • Der gewählte Versicherer
  • Angaben zur Verbeitragung in der Sozialversicherung und der Steuer
  • Abläufe bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Regelungen zur Unverfallbarkeit
  • etc.

In der Praxis ist von der „blinden“ Verwendung von standardisierten Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die von Versicherern bereitgestellt werden, dringend abzuraten.

Sofern sie doch verwendet wurden, empfiehlt sich eine umgehende Prüfung durch einen (Fach-) Anwalt für Arbeitsrecht um drohende Haftungsrisiken aufzudecken und einzudämmen.