Die Gruppenunfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Schutz für Unfälle, die im Kindergarten, in der Schule, in der Universität, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren.

Zudem leistet die gesetzliche Unfallversicherung auch für ausgewählte Berufskrankheiten, sofern diese in dem Katalog für Berufskrankheiten der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) erfasst sind.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gliedern sich auf in Leistungen in Form von:

  • Heilbehandlungen
  • Verletztengeld
  • Pflegegeld
  • Rentenleistungen
  • Hinterbliebenenleistungen

Deckungslücken

Eine Deckungslücke in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht in Bezug auf den privaten Bereich. Hier ist keine Leistung vorgesehen. Auch wenn der Rückweg von der Arbeit durch private Erledigungen unterbrochen wird, besteht für diese Zeit kein Schutz. Ereignet sich im Treppenhaus ein Wegeunfall ist dieser ebenfalls nicht versichert. Der Versicherungsschutz beginnt / endet an der Außentür des Wohnhauses.

Schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte Gruppenunfallversicherung ab, sind diese im Beruf und im Privatleben abgesichert. Die staatlichen Transferleistungen werden bedarfsgerecht verbessert bzw. Lücken gänzlich geschlossen.

Die Gruppenunfallversicherung kann als einer von zahlreichen Bausteinen innerhalb einer Nettolohnoptimierung gewählt werden. Positiver Nebeneffekt: Der Baustein ist bis zu einem Betrag von 62 € jährlich / Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei!