Die Versorgungsordnung

Laut Definition handelt es sich bei einer Versorgungsordnung um eine arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die rechtliche Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung bildet.

Sie legt sozusagen die „Spielregeln“ einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen fest.

Die Kernfrage lautet hier:

Wer erhält unter welchen Umständen von wem zu welchem Zeitpunkt was/wieviel?

Deshalb ist die Versorgungsordnung als der mit Abstand wichtigste Bestandteil einer Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung anzusehen!

Wird eine betriebliche Altersversorgung im Unternehmen implementiert, ohne dass parallel eine Versorgungsordnung erstellt wurde, existieren keinerlei verbindliche „Spielregeln“ für die Versorgung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das birgt wiederum hohe Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Meistens in Form von möglichen Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich durch eine Versorgungsordnung – sofern sie arbeitsrechtlich von einem Rechtsanwalt erstellt bzw. geprüft wurde – Haftungsrisiken für den Arbeitgeber, die sich sowohl aus Gesetzen als auch durch die Beratung eines Vermittlers ergeben (können), ausschließen lassen.