Kosten einsparen

Neben der klassischen Form der Kosteneinsparung über die Einsparung von Personal und damit die Reduzierung der Lohnkosten, gibt es eine weiteren Methoden um die Lohnneben- und Betriebskosten zu reduzieren.

Die Nettolohnoptimierung

Hierbei ersetzt man Bruttolohn des Arbeitnehmers durch 22 mögliche Vergütungsbausteine, wie z.B. den Waren-/Dienstleistungsbezug oder die Internetpauschale.

Gesetzlich flankiert werden die Vergütungsbausteine durch die Aufführung im EStG (Einkommenssteuergesetz).

Hier erfahren Sie weitere Details zur Nettolohnoptimierung.

Die Umlageoptimierung

Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl an Arbeitnehmern sind durch das Aufwendungsausgleichsgesetz verpflichtet am Umlageverfahren (Umlage U1, U2 und U3) teilzunehmen.

Die Beiträge werden von den Krankenkassen erhoben. Optimierungspotential ergibt sich hinsichtlich der Höhe der Beiträge bei der Umlage U1 und U2 sowie der Leistungen bei der Umlage U1.

Hier erfahren Sie weitere Details zur Umlageoptimierung.

Die gewerblichen Versicherungen

Weiteres Einsparpotential von bis zu 80% bieten die gewerblichen Versicherungen eines Unternehmens.

Aufgrund der Tatsache, dass die gewerblichen Versicherungen eines Unternehmens ein sehr komplexes Beratungsfeld darstellen, ist eine individuelle Beratung unerlässlich.

Durch einen Mangel an frei zugänglichen Vergleichsrechnern und einen erhöhten Arbeitsaufwand unterbleibt in den meisten Fällen jedoch ein individueller Marktvergleich der gewerblichen Versicherungen.

Nutzen Sie unsere mehr als zehnjährige Erfahrung in diesem Bereich um das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis zu erhalten und so Ihre Betriebskosten dauerhaft zu senken.

Hier erfahren Sie weitere Details zur Optimierung der gewerblichen Versicherungen.

Die Pensionszusagen im Unternehmen

Schließlich besteht die Möglichkeit, sich von immer teurer werdenden Pensionszusagen im Unternehmen zu trennen bzw. diese auszulagern.

Diese Maßnahme verbessert die Bilanz, vereinfacht die Unternehmensnachfolge und spart gesetzlich vorgeschriebene Kosten zur Insolvenzsicherung, die an den PSVaG (Pensionssicherungsverein) gezahlt werden müssen.

Das Einsparpotential beträgt 80% der Kosten, die für eine Pensionszusage an den PSVaG entrichtet werden müssen.

Hier und hier erfahren Sie weitere Details zur Pensionszusage.