Die Pflegekostenabsicherung

Mit zunehmenden Alter werden Menschen vermehrt pflegebedürftig. Der demographischen Alterung in Kombination mit einer besseren medizinischen Versorgung geschuldet wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen von aktuell ca. 2,8 Mio. auf 4 Mio. im Jahr 2030 ansteigen.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemäß der Einstufung in Pflegegrade reicht in den meisten Fällen nicht aus, um die Kosten für die Pflege einer pflegebedürftigen Person, erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim, zu decken.

Pflegesachleistungen

Hinsichtlich der Pflegesachleistungen, die erbracht werden wenn ein ambulanten Pflegedienst bei der Pflege unterstützt, gelten die folgenden Höchstsätze der gesetzlichen Pflegeversicherung (Quelle: Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums)

Vollstationäre Pflege

Bezogen auf die vollstationäre Pflege, also der Unterbringung der pflegebedürftigen Person in einem Pflegeheim, stellt sich die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung wie folgt dar (Quelle: Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums):

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihr Liquiditätsbudget / einen Teil Ihres Liquiditätsbudgets für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Pflegekostenabsicherung zu verwenden, die die Lücken Ihrer Arbeitnehmer bedarfsgerecht schließt bzw. die staatlichen Transferleistungen aufbessert.