Die Pensionszusage

Die Pensionszusage oder Direktzusage ist die älteste und ursprünglichste Form der betrieblichen Altersversorgung.

Obwohl heute die Zusagen über die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse den größten Anteil an den bestehenden Anwartschaften haben, liegt die Pensionszusage / Direktzusage zusammengefasst mit der Unterstützungskassenzusage mit einer absoluten Zahl von 4,675 Mio. Anwartschaften auf dem zweiten Platz der Statistik.

In den 90er Jahren wurde die Pensionszusage / Direktzusage gern als Steuersparmodell angepriesen: Die Rückstellungen sparten dem Unternehmen Steuern, die Rückdeckung wurde über eine Lebensversicherung, die damals noch mit 7% p.a. rentierte, abgebildet.

Doch Sachverhalte und Rahmenbedingungen, die ein solches Steuersparmodell attraktiv gemacht haben, änderten sich im Laufe der Zeit.

Hier insbesondere die Verzinsung der Lebensversicherungen, die im Jahr 2016 nur noch durchschnittlich bei knapp 3% p.a. liegt.

Das zentrale Problem von bestehenden Pensionszusagen / Direktzusagen besteht häufig in einer Unterfinanzierung der Versorgung, bedingt durch die folgenden Gründe:

  1. Die Rückdeckung mit dem Heubeck- Barwert ist praxisfremd
  2. Ein Zinssatz von 6% ist heute marktunüblich
  3. die zunehmende Langlebigkeit bleibt unberücksichtigt
  4. Rückdeckungsversicherungen weisen durch Senkung der Überschüsse fallende Leistungen aus
  5. es erfolgt keine regelmäßige Überprüfung des Finanzierungs- IST mit dem Finanzierung- SOLL

Das Problem der steigenden Rückstellungsbeträge

  1. Die Zinsschmelze sorgt für steigende Rückstellungsbeträge und einen gesteigerten Aufwand im Unternehmen
  2. Höhere Aufwendungen für Rückstellungsbeträge mindern den ausschüttungsfähigen Gewinn, das Eigenkapital und die Eigenkapitalrendite 

Daher ist es ratsam und empfehlenswert eine Pensionszusage / Direktzusage von Zeit zu Zeit einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.